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Newsletter der Fair-Handels-Beratung Nord
Liebe Weltladen-Mitarbeiter*innen im Norden,

seit dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben zu Gewährleistung und Garantie. Für Weltläden ändert sich dabei nicht die gesetzliche Gewährleistung selbst – neu sind vor allem die Informationspflichten.

Das bedeutet konkret: Im Weltladen muss künftig ein EU-weit einheitlicher Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung gut sichtbar angebracht werden. Und auch beim Thema Haltbarkeitsgarantien gibt es neue Vorgaben.

Was müsst ihr jetzt tun? Die gute Nachricht: Die notwendigen Schritte sind überschaubar. 
  1. EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung aushängen
  2. Informationen der Lieferanten zu Haltbarkeitsgarantien prüfen
Mehr ist für Weltläden nach den Informationen des Weltladen-Dachverbands zunächst nicht zu tun. In diesem Newsletter haben wir die wichtigsten Informationen für euch zusammengefasst. Die vollständigen Informationen und weiterführende Quellen findet ihr auf der Website des Weltladen-Dachverbands.

Herzliche Grüße vom Team der Fair-Handels-Beratung Nord
Lisa-Magdalena, Hans-Christoph und Magdalena

Das Wichtigste zuerst: Aushang im Weltladen anbringen

Die wichtigste Neuerung betrifft die gesetzliche Gewährleistung: Seit dem 27. September 2026 muss die vorgeschriebene EU-Mitteilung dazu gut sichtbar im Laden ausgehängt werden.

Dafür gibt es klare Vorgaben: Der Aushang muss mindestens im Format A4 sein. Er kann beispielsweise an einer gut sichtbaren Stelle oder neben der Kasse angebracht werden. Ein schwarz-weißer Ausdruck ist erlaubt. Die Mitteilung muss nicht direkt an der Ware angebracht werden. 

Wichtig: Der Wortlaut, die Symbole, Farben und der QR-Code bzw. Link zum europäischen Bürgerportal sind verbindlich vorgegeben. Eigene Formulierungen oder Änderungen sind grundsätzlich nicht zulässig.

Das könnt ihr jetzt tun:
  • A4-Aushang „Gesetzliche Gewährleistung“ herunterladen.
  • Im Weltladen gut sichtbar aufhängen.
Hier geht es zum A4-Aushang

Gewährleistung und Garantie: Was ist der Unterschied?

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe.

Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegenüber der Verkäuferin, wenn die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Für neue Waren gilt sie in der Regel zwei Jahre.

Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen, meist vom Hersteller. Der Garantiegeber legt selbst fest, wie lange die Garantie gilt und welche Leistungen sie umfasst. Eine Garantie kann zusätzliche Leistungen bieten, ersetzt aber nicht die gesetzliche Gewährleistung.

Die neuen EU-Vorgaben sehen deshalb zwei unterschiedliche Informationsformen vor: eine Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und ein Label für bestimmte Haltbarkeitsgarantien.

Garantie-Label: Nur bei bestimmten Garantien

Das neue Garantie-Label wird nur dann verwendet, wenn eine Garantie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Sie muss
  • vom Hersteller kommen und freiwillig sein,
  • kostenlos sein,
  • für die gesamte Ware gelten und
  • länger als zwei Jahre dauern.
Weltläden müssen solche Garantieversprechen nicht selbst aktiv herausfinden. Es ist Aufgabe der Lieferanten, euch entsprechende Garantien von sich aus mitzuteilen.
Wenn eine solche Garantie vorliegt, sollte euch der Lieferant auch das entsprechende Garantie-Label zur Verfügung stellen. Das Label muss dann produktnah angebracht werden.

Nach Infos des Weltladen-Dachverbands verspricht derzeit nur Ticket to the Moon für einige seiner Produkte eine Garantie, die unter diese neue Mitteilungspflicht fällt.

Das könnt ihr jetzt tun:
Prüft die Informationen, die ihr von euren Lieferanten erhaltet. Wenn für ein Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren gilt, fragt das entsprechende Garantie-Label beim Lieferanten an und bringt es beim Produkt an.
 
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